Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ist mit dem Haushaltsgesetz 2018 eine Verschärfung der Zertifizierung von Kassensoftware geplant. Für einen Kaufmann ist es unerlässlich, seine Pflichten zu kennen, um seine berufliche Tätigkeit in vollem Umfang ausüben zu können.

Was ist Kassensoftware?

Eine Registrierkasse oder Inkassosoftware ist ein Computersystem, das es ermöglicht, das für ein Geschäft vorgesehene Inkasso zu gewährleisten, d.h. es gibt die Möglichkeit, extra buchhalterische Aufzeichnungen über Zahlungen im Zusammenhang mit Verkäufen und verschiedenen Dienstleistungen des Händlers zu machen und somit speichern zu können. Diese verschiedenen Aktionen erzeugen im Allgemeinen keine Buchungseinträge. Es sind die Erfassungsdaten, die den Bedingungen des Finanzgesetzes 2018 entsprechen müssen.

An wen richtet sich diese Regelung?

Dieses Gesetz betrifft Kaufleute und insbesondere Gewerbetreibende, die der Mehrwertsteuer (VAT) unterliegen. Nicht betroffen von der Zertifizierung der Kassensoftware sind daher Berufe, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, solche, die von der Umsatzsteuer befreit sind, Berufe mit der Umsatzsteuerbefreiungsregelung und schließlich die landwirtschaftliche Pauschalvergütungsregelung. Auch Gewerbetreibende mit einer gewerblichen Tätigkeit im B2B-Bereich (business to business) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

 

Die Verordnung über Kassensoftware in Frankreich

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Händler eine Kassensoftware hat. Letzteres bleibt aber bei einer gewerblichen Tätigkeit, die für Privatpersonen bestimmt ist, unerlässlich. Um den Betrug einzuschränken und die Sicherheit der im Rahmen der Sammlung verwendeten Daten zu gewährleisten, wurde daher ein Finanzgesetz geschaffen, das den Einsatz dieser Art von Software regelt.

 

Es wird empfohlen, die Zertifizierung der Kassensoftware bei ihrem Lieferanten oder Herausgeber der Software zu beantragen. Diese Konformitätsvertikale soll bescheinigen, dass die Kassensoftware bestimmte Bedingungen erfüllt:

Bedingung der Unveränderbarkeit: Die eingesetzte Kassensoftware muss die Möglichkeit bieten, beliebige Daten zu den Abrechnungen zu realisieren, ohne dass diese die Unveränderbarkeit erfüllen;
Sicherheitsbedingung: Sie muss es ermöglichen, die Sicherheit der Originaldaten, eventueller Modifikationen und unterstützender Dokumente zu gewährleisten;
Bedingung für die Aufbewahrung: Das Werkzeug muss es erlauben, die Daten in einem bestimmten Zeitraum zu erfassen und einen Abschluss zu machen;
Archivierungsbedingung: Die Software hat die Verpflichtung, einen Archivierungszeitraum mit eingefrorenen und datierten Daten von einem technischen Tool festzulegen, das die Integrität der Daten garantiert.

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