Gemäß dem Finanzgesetz 2018 ist jeder Gewerbetreibende, der der Mehrwertsteuer unterliegt, verpflichtet, über eine Kassensoftware zu verfügen, die den Bedingungen der geltenden Vorschriften entspricht, d.h. den Bedingungen der Unveräußerlichkeit, der Sicherheit, der Aufbewahrung und der Archivierung von Daten im Rahmen einer möglichen Kontrolle der öffentlichen Verwaltung.
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Hier sind die Gründe, warum es notwendig ist, diese Bedingungen einzuhalten:

  • Bedingung der Unveränderbarkeit: Die eingesetzte Kassensoftware muss die Möglichkeit gewährleisten, die Aufzeichnung aller Daten im Zusammenhang mit den Abrechnungen durchzuführen, ohne dass diese einer Veränderung unterliegen
  • Sicherheitsbedingung: Sie muss die Sicherheit der sogenannten Originaldaten, eventueller Änderungen und Belege gewährleisten
  • Konservierungsbedingung: Die Erfassungssoftware muss in der Lage sein, die Daten über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen und zu schließen
  • Archivierungsbedingung: Die Software hat die Pflicht, einen Archivierungszeitraum einschließlich eingefrorener und datierter Daten über ein technisches Tool zu bestimmen, das die Gewährleistung der Datenintegrität sicherstellt.

 

Um die Konformität Ihrer Kassensoftware für Ihr Unternehmen nachzuweisen, ist es erforderlich, dass ein Konformitätszertifikat von einer akkreditierten Stelle oder vom Softwarehersteller ausgestellt wird.

 

So sind von dieser Verordnung die genannten Personen betroffen, die der Steuer auf den Mehrwert unterworfen sind, ab dem Moment, in dem sie eine Software von Bargeld verwenden, dass sie juristische oder physische Personen sind, in irgendeinem Sektor der Tätigkeit, die von der Lieferung von Waren durchführen, oder dass sie Dienstleister für die Privatpersonen sind.

 

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Auf der anderen Seite sind einige Fachleute von dieser Regelung nicht betroffen. Dies ist der Fall bei Personen, die als Steuerpflichtige bezeichnet werden und die ihre gesamte Tätigkeit im Business-to-Business-Bereich (B2B) ausüben, ab dem Zeitpunkt, an dem sie in den obligatorischen Rahmen der Rechnungsstellung fallen. Dies gilt nicht für umsatzsteuerpflichtige Personen, die von der Befreiungsregelung profitieren, wie z.B. Kleinstunternehmer. Auch Steuerpflichtige, die von der pauschalen Erstattungsregelung für die landwirtschaftliche Mehrwertsteuer profitieren, sind nicht betroffen. Schließlich unterliegen Personen, die nur Umsätze tätigen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, nicht dieser Regelung.

 

Es ist also nicht zwingend erforderlich, eine Kassensoftware zu haben, aber wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie die vom Gesetz vorgesehenen Bedingungen einhalten.

 

NF525 est ein Standard, der für Kassensoftware gilt seit 1. Januar 2018. Sie schreibt Regeln zur Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug vor. Hier sind unsere beiden zertifizierten Erfassungssoftware:

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Compliance oder Zertifizierungspflicht?

Die Staatskasse verliert jährlich zwischen 15 und 20 Milliarden Euro durch Mehrwertsteuerbetrug. Um die Verheimlichung von Einnahmen und Praktiken wie das Ausdrucken von Quittungen ohne Aufzeichnung der Einkäufe zu verhindern, hat die Regierung beschlossen, ein Gesetz zu entwerfen, das die Mehrwertsteuerpflichtigen dazu verpflichtet, Kassensoftware zu verwenden, die der Norm NF525 entspricht.

 

Diese Verpflichtung betrifft mehrwertsteuerpflichtige Gewerbetreibende und Freiberufler (Friseure, Kosmetiksalons usw.), die Barzahlungen von nicht steuerpflichtigen Kunden annehmen.

In der Praxis hat der Staat nicht die Befugnis, eine Steuer auf die Zahlung von Bargeld an nicht steuerpflichtige Kunden zu erheben;

In der Praxis verlangt der Staat keine Zertifizierung. In der Tat muss ein umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender bei einer Prüfung nur die Übereinstimmung seiner Software mit der geltenden Norm nachweisen. Dazu kann er das Zertifikat einer unabhängigen und anerkannten Stelle oder ein individuelles Zertifikat des Herausgebers seines Computerprogramms vorlegen.

 

Mit anderen Worten: Die Vertreter der Steuerbehörden verlangen nicht systematisch Software, die von Organisationen wie Afnor und INFOCERT zertifiziert wurde. Mit einem einfachen Zertifikat können sie jedoch die Übereinstimmung des Kassensystems mit der Norm NF525 nachweisen. Im Falle einer Auffälligkeit können sie Sanktionen anwenden.

Die Anforderungen der Norm NF525

Die NF525-Zertifizierung wird grundsätzlich für Software erteilt, die bestimmte Anforderungen erfüllt. In erster Linie muss ein zertifiziertes Computerprogramm die Identifikation und Sicherheit der Erfassungsdaten gewährleisten.

 

Zweitens muss es über ein Tool zur Rückverfolgung von Transaktionen und ein Archivierungssystem für alle Erfassungsdaten verfügen. Schließlich muss sie den Vertretern der Steuerbehörden ein Datenrückgabesystem zur Verfügung stellen, um Kontrollen zu erleichtern.

Die vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen

Bei einernicht dem nf-Standard entsprechenden Software kann von einem Umsatzsteuerpflichtigen ein Bußgeld in Höhe von 7.500 Euro verlangt werden. Dieser Betrag wird für jedes mangelhafte Kassensystem erhoben.

 

Bei Falschbeurkundung oder Falschbeurkundung sieht das Gesetz besonders hohe Strafen vor: eine dreijährige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 45.000 Euro.

 

Obwohl ein Zertifikat bis zu einem gewissen Grad die Übereinstimmung einer Kassensoftware mit der Norm NF525 nachweisen kann, wird dringend empfohlen, sich für ein Kassensystem zu entscheiden, das von einer zugelassenen Stelle zertifiziert wurde. Die Zertifizierung ist die einzige Lösung, die die Abwesenheit von Anomalien garantiert und mögliche Sanktionen vermeidet.

 

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