Natürlich ist es möglich, seine Kassensoftware zu zertifizieren und seit dem 1. Januar 2018 ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Finanzgesetz wurde übrigens im Jahr 2016 beschlossen. Die Regierung regelte den Einsatz von Kassensoftware zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, also der Umsatzsteuer. Der Einsatz einer Cash-Software käme einer Verschleierung eines Teils der erzielten Umsätze gleich. Der Händler muss daher Software verwenden, die konform und sicher ist.

 

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Das heißt, diese Kassensoftware muss auch von einem Zertifikat begleitet sein, das von einer vom Herausgeber oder einer autorisierten Stelle ausgestellten Stelle ausgestellt wurde. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Kassensoftware, die auch E-Commerce einschließt, basiert auf 4 Kriterien: die Unveränderbarkeit der Daten, ihre Sicherheit, ihre Aufbewahrung und ihre Zugänglichkeit im Falle einer Prüfung durch die Finanzbehörden. Die Regelung der Kassensoftware ist also auf die Ausforschung der Daten ausgerichtet, um den Steuerbetrug einzuschränken. Verfügt die Software über andere Funktionalitäten als die der Sammlung, werden diese bei der Konformität nicht berücksichtigt.

 

Es gibt zwei Arten von Organisationen, die Ihnen eine Compliance-Vertikale für Ihre Kassensoftware zur Verfügung stellen können. Die erste ist die AFNOR-Zertifizierung mit ihrem NF525-Konformitätszertifikat. Die zweite Organisation ist das Laboratoire National de Métrologie et d’Essais (LNE), das einen Referenzrahmen für die Zertifizierung von Kassensystemen vorschlägt. Das Konformitätszertifikat muss besagen, dass die Kassensoftware die 4 Kriterien für die Datenverarbeitung erfüllt, d.h. Archivierung, Aufbewahrung, Sicherheit und Unveränderbarkeit der Daten. Auf dieser Art von Zertifikat muss die Versionsnummer dieser Software vermerkt sein.

 

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Der Hersteller der Kassensoftware kann für seine Kunden auch eine Konformitätsbescheinigung ausstellen. Er muss ein Zertifikat vorlegen, mit dem er bescheinigen kann, dass seine Software die vom französischen Gesetz festgelegten Anforderungen erfüllt. Es steht ein offizielles Modell zur Verfügung, das der Herausgeber effizient ausfüllen kann. Hält sich der Händler, der auch Eigentümer der Software ist, nicht an die Vorschriften zur Konformität seiner Software, kann er mit einem Bußgeld von 7.500 Euro belegt werden. In diesem Fall muss der sanktionierte Händler die Vorschriften innerhalb von 60 Tagen einhalten, oder er riskiert eine erneute Geldstrafe.

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